Ärztlich verordnete Ernährungsberatung

  • Für medizinische Indikationen mit ärztlicher Verordnung richtet sich das Honorar nach dem Tarifvertag zwischen dem Schweizerischen Verband diplomierter ErnährungsberaterInnen (SVDE) und dem santésuisse (Branchenverband der Schweizer Krankenversicherer).
  • Dabei werden die Kosten unter der Berücksichtigung des Selbstbehalts und der Franchise von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen.
  • Bei unentschuldigtem Nichterscheinen werden CHF 60.- in Rechnung gestellt. Bei Terminabsagen oder Terminverschiebungen bis 24 Stunden im Voraus entfallen diese Kosten.

 

Selbstzahler

  • Für Selbstzahler oder einer telefonisch vereinbarten Beratung gilt folgender Tarif: CHF 35.- pro angebrochene Viertelstunde
  • Bei unentschuldigtem Nichterscheinen werden CHF 60.- in Rechnung gestellt. Bei Terminabsagen oder Terminverschiebungen bis 24 Stunden im Voraus entfallen diese Kosten.

 

Workshops, Vorträge, Schulungen etc.

  • Preis nach Aufwand